AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Immobilien Kontor Nord eG
Wildeshäuser Straße 2
27239 Twistringen
Deutschland
1. Grundsatz und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Immobilien Kontor Nord eG (nachfolgend „IKN“) und ihren Auftraggebern, Käufern oder Interessenten.
Sie gelten für sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Projektentwicklung, Bauträgerleistungen, Vermarktung und Maklertätigkeit, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
IKN entwickelt Immobilien mit langfristiger Perspektive – wirtschaftlich, gestalterisch und kontextbezogen.
2. Leistungen der Immobilien Kontor Nord eG
IKN erbringt je nach Vertragsgegenstand folgende Leistungen:
Entwicklung, Planung und Koordination von Bauprojekten,
An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden,
Vermietung, Verpachtung oder Veräußerung von Objekten im eigenen Namen,
Vermittlung von Immobilien im Rahmen einer Maklertätigkeit,
Beratungs- und Konzeptleistungen zur Standort- und Projektentwicklung.
Leistungsumfang und Vergütung werden im jeweiligen Einzelvertrag oder Exposé festgelegt.
3. Vertraulichkeit und Informationsschutz
Alle von IKN zur Verfügung gestellten Unterlagen, Exposés oder Planungsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
Verstöße berechtigen IKN, Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision oder Honorierung zu verlangen.
4. Projektentwicklung und Bauträgerleistungen
IKN ist berechtigt, im Rahmen der Projektentwicklung Änderungen vorzunehmen, soweit diese der Verbesserung des Gesamtprojekts dienen und wirtschaftlich oder technisch erforderlich sind.
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind stets die im jeweiligen Vertrag oder Kaufangebot genannten Beschreibungen und Zeichnungen.
IKN haftet nicht für Abweichungen, die aufgrund behördlicher Auflagen oder technischer Erfordernisse entstehen, sofern diese den Gebrauchswert des Objekts nicht wesentlich beeinträchtigen.
5. Haftung
IKN haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet IKN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Maklertätigkeit und Provision
Kommt infolge einer nachgewiesenen oder vermittelten Gelegenheit durch IKN ein Vertrag zustande, entsteht Anspruch auf Provision.
Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé oder der gesonderten Vereinbarung.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Richtwerte:
bei Kaufverträgen: 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
bei Mietverträgen: 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt. (nur bei gewerblichen Mietverträgen zulässig)
Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags oder Mietvertrags und ist sofort fällig.
7. Eigentümerangaben
Alle Objektangaben beruhen auf Informationen des Auftraggebers oder Dritter.
IKN übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit, prüft sie jedoch mit der gebotenen kaufmännischen Sorgfalt.
8. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen (siehe Datenschutzerklärung auf dieser Website).
Daten werden ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Zwecke verwendet.
9. Urheber- und Nutzungsrechte
Von IKN erstellte Konzepte, Skizzen, Visualisierungen und Exposés bleiben urheberrechtlich geschützt.
Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung dürfen diese nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Immobilien Kontor Nord eG in Twistringen.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2025